Seit Anfang des Jahres hat Niedersachsen nach drei Jahren endlich wieder ein Beeidigungsgesetz! Und da war ich doch gleich dabei.
Neben dem Nachweis der Sprachkenntnisse sowie jeder Menge Nachweise zur persönlichen Zuverlässigkeit (die komplette Liste sowie das Antragsformular findet sich hier) ist nun auch der Nachweis der sicheren Kenntnisse der deutschen Rechtssprache vonnöten. Hier reicht es ausdrücklich nicht aus, über Erfahrung zu verfügen oder an der Uni Kurse belegt zu haben; eine abgeschlossene Lehrveranstaltung mit Prüfung muss her. Auf der Suche nach solch einem Kurs schrieb ich das Landgericht Hannover an, die mir nur die Sommerschule des BDÜ nennen konnten, also fragte ich über das Diskussionsforum des BDÜ in die Runde, woher ich denn einen solchen Kurs bekäme, und dort wurde mir auch die Möglichkeit eines berufsbegleitenden Studiums genannt. Beide Möglichkeiten waren mir ehrlich gesagt 1. zu teuer und 2. zu langwierig. Und so entschied ich mich für die dritte mir bekannte Möglichkeit: Aticom (dieser Übersetzerverband wurde inzwischen aufgelöst). Aticom bietet in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen eine solche Prüfung über die Kenntnisse der deutschen Rechtssprache, auf die man sich selbst vorbereitet. Nach Registrierung erhält man drei Bücher und eine CD mit prüfungsrelevantem Material (Kostenpunkt: 155 Euro für Mitglieder von Aticom oder eines befreundeten Verbands, sonst 185 Euro) und wenn man den Stoff gelernt hat, meldet man sich für die Prüfung an (Kostenpunkt: 375 Euro). Ich habe diese am 30.4.2011 in Düsseldorf abgelegt.
Und kann diese Methode nur weiterempfehlen! Der Prüfungsbeauftragte Herr Skrabal kümmert sich wirklich persönlich um jeden einzelnen der 20 Teilnehmer. 10 Tage vor der Prüfung rief er an, um zu fragen, wie man vorankäme und ob es Fragen gäbe. Vor der eigentlichen Prüfung fand ein Seminar statt für Übungen, offene Fragen und praktische Tipps für den Berufsalltag nach der Vereidigung/Ermächtigung. Die Prüfung selbst war, wenn man insbesondere das Buch „Gerichts- und Behördenterminologie“ von Ulrich Daum und die von Herrn Skrabal bei Anmeldung versendeten Musterübungen und Abkürzungsliste auswendig gelernt hat, gut zu schaffen. Der schriftliche Teil bestand aus 200 Fragen, hauptsächlich Lückentexte, aber auch Fragen nach Abkürzungen und Definitionen. Jede richtige Antwort gab 0,5 Punkte; 60 Punkte waren nötig, um mit einer 4 zu bestehen. Die ersten 4-5 abgegebenen Tests wurden sofort korrigiert und die Note genannt; die übrigen Noten standen bereits drei Tage später fest und wurden telefonisch mitgeteilt. Nach der schriftlichen Prüfung, für die rund zwei Stunden Zeit war, folgte der mündliche Teil in Gruppen zu jeweils vier Prüflingen. Jeder bekam nacheinander einen anderen Zettel mit 11 Fragen darauf, 10 davon mussten richtig beantwortet werden, um noch eine 1 zu bekommen – in meiner Gruppe schafften das alle, die Note wurde sofort bekannt gegeben.
Und eben rief Herr Skrabal wieder an, dass mein Hochschulzeugnis heute in die Post ginge. Dann sollte meiner Ermächtigung als Übersetzerin nichts mehr im Wege stehen!
Ich danke Herrn Skrabal und Aticom für die wunderbare Abwicklung.
Maria Marangio Diplom-Übersetzerin Italienisch, Spanisch meint
Vielen Dank für die Informationen. Auch ich habe Anfang des Jahres den lang ersehnten Weg der Ermächtigung in Niedersachsen eingeschlagen, musste jedoch mit Bedauern feststellen, dass entgegen verbreiteter Informationen des Landgerichts Hannover und des BDÜ (Bericht Jens Pape), ein Hochschul-Übersetzerdiplom mit Recht als Ergänzungsfach, abgelegten Prüfungen und Europa-Recht als Prüfungsfach im Diplom nicht ausreichend ist für den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse. Hier hätte ich mir mehr Aufklärung gewünscht oder noch besser Verhandlungen seitens des BDÜ, das Ergänzungsfach als ausreichend anerkennen zu lassen. So endete mein Antrag mit einer Rücknahme, denn selbst die von Herrn Skrabal durchgeführte Prüfung schien mir zu teuer. Nun werde ich beim Landgericht Berlin ohne Residenzzwang für 2 Sprachen für 140,-€ beeidigt. Schade nur, dass so Niedersächsischen Gerichten hochqualifizierte Übersetzer wortwörtlich davonrennen. Kollegiale Grüße, Maria Marangio
Bahavar meint
Hallo Frau Marangio,
ich wohne auch in Berlin und würde mich gerne hier beeidigen lassen.
Können Sie mich informieren, wie es geht? Eine Prüfung in der deutschen Rechtssprache mussten Sie nicht ablegen?
Jabbar meint
Sehr geehrte Frau Neidhardt,
Die Info über die Prüfung der Deutschen Rechtssprache habe auf Ihre Internetseite gelesen. Die sind wirklich hilfreich und haben mich ermutigt die Prüfung zu machen. Den folgenden Satz in Ihrem Schreiben habe ich jedoch nicht gut verstehen können (Jeder bekam nacheinander einen anderen Zettel mit 11 Fragen darauf, 10 davon mussten richtig beantwortet werden, um noch eine 1 zu bekommen). Meinen Sie damit, dass man bei der mündlichen Prüfung eine eins kriegen muss?
Mit freundlichen Grüßen
Jabbar
Miriam Neidhardt meint
Moin Jabbar,
jetzt verstehe ich nicht, was Sie meinen 🙂
Bei 11 Fragen darf man eine falsch beantworten und bekommt dennoch eine 1. Zum Bestehen der Prüfung reicht eine 4.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Gruß Miriam
Jabbar meint
Alles klar. Nochmal schönen Dank.
Viele Grüße
Jabbar