Übersetzer Englisch Deutsch Russisch in Oldenburg bei Bremen

miriam neidhardt
diplom-übersetzerin
englisch . russisch . deutsch
anfrage@miriam-neidhardt.de

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Übersetzung von Dokumenten Englisch, Russisch, Deutsch

Als vom Land­ge­richt Han­no­ver ermäch­tigte Über­set­ze­rin für die eng­li­sche und rus­si­sche Spra­che habe ich die Lizenz zum Stem­peln, d. h. ich darf (meine) Über­set­zun­gen beglau­bi­gen, damit sie von Ämtern aner­kannt wer­den. Not­wen­dig ist dies bei­spiels­weise bei Heirat oder Stu­dium im Aus­land, Aus­wan­de­rung oder Einwanderung.

Dokumente, die häufig eine beglaubigte Übersetzung benötigen:

  • HeiratsurkundeÜbersetzerstempel Miriam Neidhardt
  • Geburtsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Schulzeugnis
  • Abiturzeugnis
  • Arbeitszeugnis
  • Ledigkeitsbescheinigung
  • Führerschein
  • COVID-Testergebnis
  • Approbation
  • Diplom
  • Bachelor-/Master-Urkunde
  • Einbürgerungszusicherung
  • Vertrag

Sie möchten Ihr Dokument übersetzen lassen?

Ablauf einer Urkundenübersetzung:

  • Sie sen­den mir das Dokument, das aus dem Englischen oder Russischen ins Deutsche oder aus dem Deutschen ins Englische oder Russische übersetzt werden soll, per E-Mail zu (hier fin­den Sie die Kon­takt­da­ten). Ohne das Doku­ment gese­hen zu haben, kann ich Ihnen kein Ange­bot machen! Am liebsten ist mir ein Scan, den Sie als PDF abspeichern. Sollte das nicht möglich sein, tut es auch ein Foto, möglichst gerade von oben aufgenommen. Der Text muss gut lesbar sein!
  • Ich nenne Ihnen Kosten und Bearbeitungsdauer.
  • Selbstredend werden alle Dokumente, die Sie mir senden, vertraulich behandelt und mitsamt unserem E-Mail-Verkehr von meinem Computer gelöscht, sollten Sie mein Angebot ablehnen (oder nach 7 Tagen nicht darauf reagiert haben).
  • Sie bezah­len den ange­ge­be­nen Betrag ent­we­der per Über­wei­sung oder Pay­Pal.
  • Ich über­setze das Dokument und beschei­nige Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit der Über­set­zung durch Stem­pel, Unter­schrift und die ent­spre­chen­de For­mel (die sog. „Beglau­bi­gung“). Die Über­set­zung wird untrenn­bar mit dem Aus­gangs­do­ku­ment verbunden und dar­auf ver­merkt, ob mir das Doku­ment im Ori­gi­nal, als beglau­bigte Kopie oder als Kopie/Scan vor­lag (in man­chen Fäl­len wird die Vor­lage des Ori­gi­nals ver­langt; ob dem so ist, erfra­gen Sie bitte bei der ent­spre­chen­den Behörde. In der Regel ist ein Scan ausreichend).
  • Die fer­ti­ge Übersetzung erhal­ten Sie per Post (der Ver­sand als Groß­brief ist inner­halb Deutsch­lands kos­ten­los!) und auf Wunsch zusätzlich in unbeglaubigter Form per E-Mail.

 

Bitte beachten Sie: Da ich in Deutschland ermächtigt wurde, darf ich nur beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche oder aus dem Deutschen anfertigen, nicht jedoch aus dem Englischen ins Russische oder umgekehrt. Mehr zum Thema lesen Sie in meinem Blog: Beglaubigte Übersetzungen von einer Fremdsprache in die andere

 

Wie viel kostet eine Urkundenübersetzung?

Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden aus dem Englischen oder Russischen ins Deutsche oder aus dem Deutschen ins Englische oder Russische berechne ich nach dem JVEG und somit mit 2,32 Euro* pro Zeile (55 Zei­chen inkl. Leer­zei­chen, gezählt im Ziel­text). Gerne erstelle ich Ihnen ein indi­vi­du­el­les Ange­bot, wenn Sie mir das Doku­ment ein­ge­scannt per E-Mail zusen­den. Sofern es nicht mehr als 30 Zei­len (à 55 Zei­chen) Text hat, berechne ich pau­schal einen Min­dest­satz von 70 Euro. Zusätz­li­che Exem­plare der Über­set­zung kos­ten 2,00 Euro pro Seite plus 10,00 Euro für die Beglaubigung.  

* Da sich Urkun­den­über­set­zun­gen haupt­säch­lich an Pri­vat­kun­den rich­ten, ent­hal­ten die unter „Urkundenübersetzungen” auf­ge­führ­ten Preise die gesetz­li­che Mehr­wert­steuer von gegen­wär­tig 19 %.

 

Häufige Fragen zu Urkundenübersetzungen

Beeidigt, ver­ei­digt, ermäch­tigt, öffent­lich bestellt – wel­chen Über­set­zer brau­che ich?

All diese Bezeich­nun­gen bedeu­ten das­selbe, sie sind ledig­lich von Bun­des­land zu Bun­des­land unter­schied­lich. Die Rede ist von einem Über­set­zer, der vom zustän­di­gen Land­ge­richt auto­ri­siert wurde, die Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit von schrift­li­chen Sprach­über­tra­gungen zu beschei­ni­gen und somit Urkun­den „mit Beglau­bi­gung” oder „mit Stem­pel” zu über­set­zen, wie es z. B. von Ämtern, Behör­den und Uni­ver­si­tä­ten gefor­dert wird. Ein „zer­ti­fi­zier­ter” Über­set­zer ist übri­gens in der Regel nach DIN EN 15038 zer­ti­fi­ziert – dies ist durch­aus ein Qua­li­täts­merk­mal, hat aber nichts mit beglau­big­ten Über­set­zun­gen zu tun.
 

… oder brauche ich einen Dolmetscher?

Ver­ei­digte bzw. beeidigte Dol­met­scher sind für die münd­li­che Über­tra­gung zustän­dig, zum Bei­spiel bei Ter­mi­nen vor Gericht, bei Poli­zei, Stan­des­amt usw. Die­sen Ser­vice biete ich NICHT.
 

Was ist mit staat­lich geprüft, IHK-geprüft, Diplom …

All das sind Qua­li­fi­ka­tio­nen, auf die Sie ach­ten soll­ten, da die Berufs­be­zeich­nung des Über­set­zers nicht geschützt ist; beglau­bigte Über­set­zun­gen von Zeug­nis­sen, Urkun­den usw. jedoch dür­fen nur die unter Punkt 1 beschrie­be­nen ermäch­tig­ten (so ist die Bezeich­nung in Nie­der­sach­sen) Über­set­zer vor­neh­men – ein ande­rer Titel hilft hier nicht weiter.
 

Brauche ich nicht besser einen Notar?

Nein. Ein Notar darf vieles, aber keine Übersetzungen beglaubigen. Das dürfen nur die unter Punkt 1 beschriebenen ermächtigten Übersetzer.

 

Die Behörden in den USA verlangen Folgendes: All documents not in English, or the official language of the country where the visa application will be processed, must be accompanied by a certified translation. Your translation must include a statement signed by the translator that states the following: Translation is accurate, Translator is competent to translate. Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Ja. Die Beglaubigungsformel, die ich unter meine Übersetzung setze, lautet auf Englisch: As a duly authorised translator for the English language by the Regional Court Hanover, Germany, I hereby certify that the foregoing is, to the best of my knowledge and belief, a true and correct translation of the German document submitted to me as a copy/certified copy/original. Auf Deutsch: Die Richtigkeit und Vollständigkeit vorstehender Übersetzung des mir als unbeglaubigte Kopie/beglaubigte Kopie/Original vorgelegten Dokuments wird bescheinigt. Dass ich vom Landgericht Hannover für die englische und russische Sprache ermächtigt wurde, steht in meinem Stempel, den ich daneben setze. Damit und mit meiner Unterschrift ist diese Anforderung erfüllt.  
 

Kann ich dann ein­fach in Ihrem Büro vor­beikom­men und die Unter­la­gen bringen?

Bitte nicht. Ich betreibe kein Über­set­zungs­büro, son­dern arbeite frei­be­ruf­lich von zu Hause aus. Bitte senden Sie mir Ihre Dokumente ausschließlich per E-Mail.

Ich brau­che eine Über­set­zung in eine andere/aus einer ande­ren Spra­che als Eng­lisch oder Rus­sisch; wo finde ich jemanden?

Ermäch­tigte Über­set­zer und Dol­met­scher für alle Spra­chen fin­den Sie in der Daten­bank der Lan­des­jus­tiz­ver­wal­tun­gen unter www.justiz-dolmetscher.de. 

Ich hätte hier eine Kopie eines deutschen/englischen/russischen Doku­ments und bräuchte diese beglau­bigt; kön­nen Sie das machen?

Nein. Ich darf nur (meine) Über­set­zun­gen aus dem Englischen oder Russischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Englische oder Russische beglau­bi­gen – sonst nichts. Für die Beglau­bi­gung von Kopien wen­den Sie sich bitte an Ihr Bürgeramt.

Ich hab das schon mal sel­ber über­setzt; kön­nen Sie da eben Ihren Stem­pel druntersetzen?

Im Prin­zip darf ich auch Fremd­über­set­zun­gen beglau­bi­gen. Da ich diese jedoch sehr sorg­fäl­tig mit dem Ori­gi­nal ver­glei­chen und gege­be­nen­falls ändern oder ergän­zen muss, berechne ich hier­für das­selbe wie für eine Neu­über­set­zung durch mich.

Übersetzen Sie auch vom Russischen ins Englische und umgekehrt?

Nein. Da ich in Deutschland ermächtigt wurde, darf ich nur Übersetzungen aus dem Deutschen oder ins Deutsche beglaubigen. Mehr zum Thema lesen Sie in meinem Blog: Beglaubigte Übersetzungen von einer Fremdsprache in die andere


Wozu braucht man eine beglaubigte Übersetzung?

Die beglaubigte Übersetzung von Dokumenten wird immer dann benötigt, wenn es amtlich, offiziell sein soll. Behörden akzeptieren nur Übersetzungen von Übersetzern, die vom zuständigen Landgericht für die entsprechende Sprache ermächtigt wurden. Für die Ermächtigung müssen sehr gute Kenntnisse in der entsprechenden Fremdsprache, Kenntnisse der deutschen Rechtssprache und die persönliche Eignung (tadelloses polizeiliches Führungszeugnis, gesicherte finanzielle Verhältnisse) nachgewiesen werden. Typische Beispiele für Dokumente, deren Übersetzung beglaubigt werden muss, sind: Heiratsurkunde bei Eheschließung im Ausland, Geburtsurkunde bei Zuzug aus dem Ausland, Abiturzeugnis bei Studienwunsch im Ausland, Arbeitszeugnisse bei Bewerbung im Ausland, Abschlusszeugnisse bei Einwanderung nach Deutschland, damit Abschlüsse anerkannt werden können, Verträge bei Vertragspartnern in unterschiedlichen Ländern. Korrekterweise werden Übersetzungen von Urkunden übrigens nicht beglaubigt, sondern es wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinigt. Die Übersetzung der Urkunde wird ausgedruckt, an die (Kopie der) Originalurkunde geheftet, mit der je nach Bundesland mehr oder weniger vorgeschriebenen „Beglaubigungsformel“ sowie dem Datum versehen und unterschrieben. Der „Übersetzerstempel“ ist nicht in allen Bundesländern vorgeschrieben, fast alle Übersetzer nutzen dennoch einen, weil das Dokument so schlicht „amtlicher“ aussieht. Die Übersetzung eines in Deutschland ermächtigten Übersetzers wird von allen Ämtern, Behörden, Universitäten usw. in ganz Deutschland anerkannt, unabhängig davon, in welchem Bundesland von welchem Landgericht der Übersetzer ermächtigt wurde. Ob eine Institution außerhalb Deutschlands die Übersetzung eines in Deutschland ermächtigten Übersetzers anerkennt, liegt in deren Ermessen. Fragen Sie deshalb unbedingt bei der Stelle im Ausland, die die beglaubigte Übersetzung verlangt, nach, ob ein deutscher Übersetzer die Übersetzung vornehmen darf! Da die Gerichtssprache in Deutschland Deutsch ist, dürfen in Deutschland ermächtigte Übersetzer nur Übersetzungen ins Deutsche und aus dem Deutschen beglaubigten, nicht jedoch von einer Fremdsprache in die andere.

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Miriam Neidhardt

Diplom-Übersetzerin
Vom Landgericht Hannover ermächtigte Übersetzerin für die englische und russische Sprache

26129 Oldenburg

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