Als vom Landgericht Hannover ermächtigte Übersetzerin für die englische und russische Sprache habe ich die Lizenz zum Stempeln, d. h. ich darf (meine) Übersetzungen beglaubigen, damit sie von Ämtern anerkannt werden. Notwendig ist dies beispielsweise bei Eheschließung oder Studium im Ausland, Auswanderung oder Einwanderung.
Der Ablauf ist wie folgt:
Sie senden mir die zu übersetzende Urkunde per Post, Fax oder als Scan per E-Mail zu (hier finden Sie die Kontaktdaten). Ohne das Dokument gesehen zu haben, kann ich Ihnen kein Angebot machen!
Ich nenne Ihnen Preis und Bearbeitungsdauer.
Sie bezahlen den angegebenen Betrag entweder per Überweisung oder PayPal.
Ich übersetze den Text und bescheinige Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung durch Stempel, Unterschrift und die entsprechende Formel (die sog. „Beglaubigung”). Die Übersetzung wird untrennbar mit dem Ausgangsdokument verbunden und darauf vermerkt, ob mir das Dokument im Original, als beglaubigte Kopie oder als Kopie vorlag (in manchen Fällen wird die Vorlage des Originals verlangt; ob dem so ist, erfragen Sie bitte bei der entsprechenden Behörde. In der Regel ist eine Kopie ausreichend).
Den fertigen Text erhalten Sie per Post (der Versand als Großbrief ist innerhalb Deutschlands kostenlos!) und auf Wunsch zusätzlich in unbeglaubigter Form per E-Mail.
Die Übersetzung vieler Standardurkunden können Sie auch bequem über den Onlineshop für Urkundenübersetzungen in Auftrag geben.
Bitte beachten Sie: Da ich in Deutschland ermächtigt wurde, darf ich nur beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche oder aus dem Deutschen anfertigen, nicht jedoch aus dem Englischen ins Russische oder umgekehrt.
Wozu braucht man eine beglaubigte Übersetzung?
Die beglaubigte Übersetzung einer Urkunde oder eines Dokuments wird immer dann benötigt, wenn es amtlich sein soll. Behörden akzeptieren nur Übersetzungen von Übersetzern, die vom zuständigen Landgericht für die entsprechende Sprache ermächtigt wurden. Für die Ermächtigung müssen sehr gute Kenntnisse in der entsprechenden Fremdsprache, Kenntnisse der deutschen Rechtssprache und die persönliche Eignung (tadelloses polizeiliches Führungszeugnis, gesicherte finanzielle Verhältnisse) nachgewiesen werden.
Typische Beispiele für Dokumente, deren Übersetzung beglaubigt werden muss, sind: Heiratsurkunde bei Eheschließung im Ausland, Geburtsurkunde bei Zuzug aus dem Ausland, Abiturzeugnis bei Studienwunsch im Ausland, Arbeitszeugnisse bei Bewerbung im Ausland, Abschlusszeugnisse bei Einwanderung nach Deutschland, damit Abschlüsse anerkannt werden können, Verträge bei Vertragspartnern in unterschiedlichen Ländern.
Korrekterweise werden Übersetzungen von Urkunden übrigens nicht beglaubigt, sondern es wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinigt. Die Übersetzung der Urkunde wird ausgedruckt, an die (Kopie der) Originalurkunde geheftet, mit der je nach Bundesland mehr oder weniger vorgeschriebenen „Beglaubigungsformel“ sowie dem Datum versehen und unterschrieben. Der „Übersetzerstempel“ ist nicht in allen Bundesländern vorgeschrieben, fast alle Übersetzer nutzen dennoch einen, weil es schlicht „amtlicher“ aussieht.
Die Übersetzung eines in Deutschland ermächtigten Übersetzers wird von allen Ämtern, Behörden, Universitäten usw. in ganz Deutschland anerkannt, unabhängig davon, in welchem Bundesland von welchem Landgericht der Übersetzer ermächtigt wurde. Ob eine Institution außerhalb Deutschlands die Übersetzung eines in Deutschland ermächtigten Übersetzers anerkennt, liegt in deren Ermessen. Fragen Sie deshalb unbedingt bei der Stelle im Ausland, die die beglaubigte Übersetzung verlangt, nach, ob ein deutscher Übersetzer die Übersetzung vornehmen darf! Da die Gerichtssprache in Deutschland Deutsch ist, dürfen in Deutschland ermächtigte Übersetzer nur Übersetzungen ins Deutsche und aus dem Deutschen beglaubigten, nicht jedoch von einer Fremdsprache in die andere.