Miriam Neidhardt - Diplom-Übersetzerin Englisch Deutsch Russisch

miriam neidhardt
diplom-übersetzerin
englisch . russisch . deutsch
anfrage@miriam-neidhardt.de

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Urkundenübersetzung Englisch, Russisch, Deutsch

Als vom Land­ge­richt Han­no­ver ermäch­tigte Über­set­ze­rin für die eng­li­sche und rus­si­sche Spra­che habe ich die Lizenz zum Stem­peln, d. h. ich darf (meine) Über­set­zun­gen beglau­bi­gen, damit sie von Ämtern aner­kannt wer­den. Not­wen­dig ist dies bei­spiels­weise bei Ehe­schlie­ßung oder Stu­dium im Aus­land, Aus­wan­de­rung oder Einwanderung.

Der Ablauf ist wie folgt:

Sie sen­den mir die zu über­set­zende Urkunde per Post, Fax oder als Scan per E-Mail zu (hier fin­den Sie die Kon­takt­da­ten). Ohne das Doku­ment gese­hen zu haben, kann ich Ihnen kein Ange­bot machen!

Ich nenne Ihnen Preis und Bearbeitungsdauer.

Sie bezah­len den ange­ge­be­nen Betrag ent­we­der per Über­wei­sung oder Pay­Pal.

Ich über­setze den Text und beschei­nige Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit der Über­set­zung durch Stem­pel, Unter­schrift und die ent­spre­chen­de For­mel (die sog. „Beglau­bi­gung”). Die Über­set­zung wird untrenn­bar mit dem Aus­gangs­do­ku­ment verbunden und dar­auf ver­merkt, ob mir das Doku­ment im Ori­gi­nal, als beglau­bigte Kopie oder als Kopie vor­lag (in man­chen Fäl­len wird die Vor­lage des Ori­gi­nals ver­langt; ob dem so ist, erfra­gen Sie bitte bei der ent­spre­chen­den Behörde. In der Regel ist eine Kopie ausreichend).

Den fer­ti­gen Text erhal­ten Sie per Post (der Ver­sand als Groß­brief ist inner­halb Deutsch­lands kos­ten­los!) und auf Wunsch zusätzlich in unbeglaubigter Form per E-Mail.

Die Übersetzung vieler Standardurkunden können Sie auch bequem über den Onlineshop für Urkundenübersetzungen in Auftrag geben.

Bitte beachten Sie: Da ich in Deutschland ermächtigt wurde, darf ich nur beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche oder aus dem Deutschen anfertigen, nicht jedoch aus dem Englischen ins Russische oder umgekehrt.

 


Wozu braucht man eine beglaubigte Übersetzung?

Die beglaubigte Übersetzung einer Urkunde oder eines Dokuments wird immer dann benötigt, wenn es amtlich sein soll. Behörden akzeptieren nur Übersetzungen von Übersetzern, die vom zuständigen Landgericht für die entsprechende Sprache ermächtigt wurden. Für die Ermächtigung müssen sehr gute Kenntnisse in der entsprechenden Fremdsprache, Kenntnisse der deutschen Rechtssprache und die persönliche Eignung (tadelloses polizeiliches Führungszeugnis, gesicherte finanzielle Verhältnisse) nachgewiesen werden.

Typische Beispiele für Dokumente, deren Übersetzung beglaubigt werden muss, sind: Heiratsurkunde bei Eheschließung im Ausland, Geburtsurkunde bei Zuzug aus dem Ausland, Abiturzeugnis bei Studienwunsch im Ausland, Arbeitszeugnisse bei Bewerbung im Ausland, Abschlusszeugnisse bei Einwanderung nach Deutschland, damit Abschlüsse anerkannt werden können, Verträge bei Vertragspartnern in unterschiedlichen Ländern.

Korrekterweise werden Übersetzungen von Urkunden übrigens nicht beglaubigt, sondern es wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinigt. Die Übersetzung der Urkunde wird ausgedruckt, an die (Kopie der) Originalurkunde geheftet, mit der je nach Bundesland mehr oder weniger vorgeschriebenen „Beglaubigungsformel“ sowie dem Datum versehen und unterschrieben. Der „Übersetzerstempel“ ist nicht in allen Bundesländern vorgeschrieben, fast alle Übersetzer nutzen dennoch einen, weil es schlicht „amtlicher“ aussieht.

Die Übersetzung eines in Deutschland ermächtigten Übersetzers wird von allen Ämtern, Behörden, Universitäten usw. in ganz Deutschland anerkannt, unabhängig davon, in welchem Bundesland von welchem Landgericht der Übersetzer ermächtigt wurde. Ob eine Institution außerhalb Deutschlands die Übersetzung eines in Deutschland ermächtigten Übersetzers anerkennt, liegt in deren Ermessen. Fragen Sie deshalb unbedingt bei der Stelle im Ausland, die die beglaubigte Übersetzung verlangt, nach, ob ein deutscher Übersetzer die Übersetzung vornehmen darf! Da die Gerichtssprache in Deutschland Deutsch ist, dürfen in Deutschland ermächtigte Übersetzer nur Übersetzungen ins Deutsche und aus dem Deutschen beglaubigten, nicht jedoch von einer Fremdsprache in die andere.

Vertragsübersetzungen Englisch Deutsch
Als vom Landgericht Hannover ermächtigte Übersetzerin fertige ich selbstverständlich auch Vertragsübersetzungen an.

Links

Korrektorat und Lektorat: www.korrektorat-oldenburg.de

Urkundenübersetzungen einfach im Shop bestellen: www.urkundenuebersetzungen-shop.de

Romanübersetzungen aus dem Deutschen ins Englische: www.ihr-buch-auf-englisch.de

Korrekturlesen deutscher Texte für Privatkunden: www.mika-neidhardt.de

 

Miriam Neidhardt

Diplom-Übersetzerin
Vom Landgericht Hannover ermächtigte Übersetzerin für die englische und russische Sprache

26129 Oldenburg

E-Mail: anfrage@miriam-neidhardt.de

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    Als Übersetzer für Englisch, Deutsch und Russisch erstelle ich Übersetzungen aus dem Englischen und Russischen ins Deutsche, nicht nur in Oldenburg, sondern auch Bremen, Edewecht, Delmenhorst, Jever, Nordenham, Aurich, Bad Zwischenahn und umzu.