„Beglaubigungen ausländischer Dokumente sind möglich […] bei Vorlage eines ausländischen Dokumentes mit Übersetzung (von einem in Deutschland amtlich vereidigten Dolmetscher erstellt)“ steht auf der Website der Stadt Oldenburg unter „Beglaubigungen von Kopien/Abschriften“. Und immer wieder schreiben mich Suchende an, die fragen, ob ich denn ein „amtlich vereidigter Dolmetscher“ sei und somit eine solche Übersetzung anfertigen dürfe. Und immer wieder muss ich diese Leute aufklären: Es gibt keine „amtlich vereidigten Dolmetscher!“
Wenn Sie nicht alles lesen möchten: Ja, ich kann Ihre Dokumente offiziell übersetzen (Englisch/Russisch-Deutsch und Deutsch-Englisch/Russisch). Mehr über das Prozedere lesen Sie hier.
Deshalb eine Klärung der Begriffe:
Was ist ein Dolmetscher?
Dolmetscher arbeiten nur mündlich. Wann immer im Fernsehen ein Schauspieler auf Englisch redet und eine Stimme aus dem Off das Gesagte auf Deutsch wiederholt, ist eine Dolmetscherin am Werk, in diesem Fall eine Simultandolmetscherin; die Dolmetscherin hört also dem Sprechenden zu und überträgt das Gesagte zeitglich – simultan – in die andere Sprache. Eine Form dieses Simultandolmetschens ist das Flüsterdolmetschen. Wenn sich beispielsweise Politiker aus unterschiedlichen Ländern miteinander unterhalten, steht dahinter eine Dolmetscherin und flüstert dem einen Politiker ins Ohr, was der andere gerade sagt.
Eine andere Art des Dolmetschens ist das Konsekutivdolmetschen. Dabei hält jemand eine Rede, die Dolmetscherin schreibt die Rede (in Kurzschrift) mit und hält sie anschließend auf der anderen Sprache.
Was ist ein Übersetzer?
Eine Übersetzerin arbeitet nur schriftlich. Ihr liegt also ein Text vor – eine Urkunde, ein Buch, eine Bedienungsanleitung, was auch immer –, und sie tippt diesen Text in der Zielsprache in den Computer.
Aus diesem Unterschied zwischen Übersetzen und Dolmetschen, den der BDÜ in einem lustigen Filmchen erklärt, geht hervor, dass es beispielsweise keine „Simultanübersetzung“ geben kann. Vor meine inneren Auge sehe ich eine Autorin, der einen Text auf Englisch verfasst, während die arme Übersetzerin daneben sitzt und zeitgleich den Text auf Deutsch tippt … Sie merken schon, das geht gar nicht.
Und weil Dolmetscher nur mündlich arbeiten, können sie auch keine beglaubigten Übersetzung erstellen, denn dann würden sie ja übersetzen, nicht dolmetschen. Für eine beglaubigte Übersetzung brauen Sie also einen Übersetzer, keinen Dolmetscher.
Amtlich vereidigt
Die Stadt Oldenburg (Oldb.) liegt in Niedersachsen, und dort werden Dolmetscher nicht vereidigt, sondern allgemein beeidigt. Diese Beeidigung erfolgt auch nicht von einem Amt, sondern vom Landgericht Hannover. Ein Dolmetscher kann also gar nicht „amtlich vereidigt“ sein. Der korrekte Begriff lautet „allgemein beeidigter Dolmetscher“. Beglaubigte Übersetzungen darf man mit dieser allgemeinen Beeidigung als Dolmetscher immer noch nicht erstellen, aber man darf Gerichtsprozesse dolmetschen oder Eheschließungen oder Polizeiverhöre.
Ermächtigter Übersetzer
So und nicht anders lautet (in Niedersachsen) die Bezeichnung der Person, die Urkundenübersetzung erstellen darf: vom Landgericht ermächtigte*r Übersetzer*in. Die Übersetzerin wurde also vom Landgericht ermächtigt, die Vollständigkeit ihrer Übersetzung zu bescheinigen. In anderen Bundesländern werden Übersetzer beeidigt, vereidigt oder öffentlich bestellt – dieser Teil der Bezeichnung ist leider nicht bundesweit einheitlich. Bleibt aber dabei, dass es ein Übersetzer sein muss, kein Dolmetscher.
Beglaubigte Übersetzung
Diesen Begriff verwendet die Stadt Oldenburg zwar nicht, aber viele andere Ämter tun es und der Terminus ist auch so in den Allgemeingebrauch übergegangen. Eigentlich gibt es aber auch keine beglaubigten Übersetzungen. Beglaubigt werden können nur Kopien und Unterschriften, keine Übersetzungen. Beglaubigungen dürfen auch nur Ämter und Notare durchführen, keine Übersetzer (und erst recht keine Dolmetscher). Im Niedersächsischen Justizgesetz steht: „Die Übersetzerermächtigung umfasst das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen zu bescheinigen.“ Es handelt sich also um eine Bescheinigung, nicht um eine Beglaubigung, und somit um eine bescheinigte Übersetzung, nicht um eine beglaubigte Übersetzung. Deshalb lautet die Formel, die der Übersetzer unter seine Übersetzung eines Dokuments setzt, auch „Die Richtigkeit und Vollständigkeit vorstehender Übersetzung aus der … Sprache wird bescheinigt.“ Nicht beglaubigt!
Doch nicht nur in Niedersachsen gibt es keine „beglaubigten Übersetzungen“, denn auch in der bundesweit geltenden Zivilprozessordnung steht: „Eine solche Übersetzung gilt als richtig und vollständig, wenn dies von dem Übersetzer bescheinigt wird.“ Wieder ist also nur von einer „Bescheinigung“ die Rede.
Amtliche Übersetzung, offizielle Übersetzung
In beiden Fällen ist die besagte „bescheinigte Übersetzung“ gemeint. Es handelt sich um umgangssprachliche Ausdrücke.
Der Vollständigkeit halber sei gesagt, dass viele Dolmetscher auch als Übersetzer arbeiten und oft auch als solche ermächtigt sind. Nichtsdestotrotz muss diese Ermächtigung als Übersetzer vorliegen; eine Beeidigung als Dolmetscher reicht für die Erstellung von Urkundenübersetzungen nicht aus.
Es ist übrigens völlig okay, wenn Bürger diese Begriffe nicht kennen. Aber ein Amt, eine Stadtverwaltung sollte schon wissen, wer bescheinigte Übersetzungen ausstellen darf! Denn so googelt der verwirrte Bürger nach „amtlich vereidigter Dolmetscher“ und findet keinen. Und das ist alles andere als „Bürgerservice“, liebe Stadt Oldenburg!
(Die Stadt Oldenburg ist weiß Gott nicht die einzige Stelle, die diesen Fehler macht. Da ich in Oldenburg lebe, sei sie hier stellvertretend genannt.)
Wenn Sie also eine „beglaubigte Übersetzung“ durch einen „amtlich vereidigten Dolmetscher“ benötigen, sind Sie bei mir als vom Landgericht Hannover ermächtigte Übersetzerin für die englische und russische Sprache richtig! Gerne übersetze ich Ihre Dokumente und bescheinige Richtigkeit und Vollständigkeit mit meiner Unterschrift, sodass sie von allen Ämtern, Behörden, Gerichten und Universitäten anerkannt wird. Schicken Sie mir dafür einfach das Dokument, dass Sie übersetzen lassen möchten, per E-Mail zu.
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