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miriam neidhardt
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4. August 2011 by Miriam Neidhardt Kommentar verfassen

Die Ermächtigung

Wie bereits berichtet, hat Niedersachsen seit Jahresbeginn endlich ein Ermächtigungsgesetz und ich war sofort dabei. Meine einzige fehlende Qualifikation, die Prüfung für den Nachweis der sicheren Kenntnisse der deutschen Rechtssprache habe ich am 30.4.2011 abgelegt und das Zeugnis lag am 11. Mai in meinem Briefkasten. Den Rest des Tages habe ich dann mit dem Zusammensuchen der übrigen Unterlagen verbracht, so musste ich zum Bürgeramt wegen des polizeilichen Führungszeugnisses (17 Euro) sowie wegen der beglaubigten Kopien des oben genannten Prüfungsszeugnisses und meines Diplom-Zeugnisses (jeweils 2 Euro), und anschließend zum Gericht wegen des Auszugs aus dem Schuldnerregister (10 Euro) und der Bescheinigung, dass ich nicht insolvent bin (kostenlos). Eine ganze Weile habe ich auch mit Schreiben meines Lebenslaufs verbracht, bis er endlich fehlerfrei war – per Hand, nicht tabellarisch. Am 12.5. war mein Antrag auf dem Weg zum Landgericht Hannover und schon zwei Tage später bekam ich die erste Reaktion: die Rechnung über 250 Euro für beide Sprachen, die ich sofort beglich. Drei Wochen später erhielt ich die Bestätigung, alle Auflagen erfüllt zu haben und eine Telefonnummer, unter der ich mich melden sollte, um den Termin für die Ermächtigung auszumachen. Diese fand am 20.6.2011 in Hannover statt, gemeinsam mit drei Kollegen. Der Termin selbst war recht unspektakulär: Der Präsident des Landgerichts Hannover höchstpersönlich verlas, was wir anschließend unterschrieben, ferner gaben wir alle eine Unterschriftenprobe ab, wie wir in Zukunft unsere Übersetzungen unterzeichnen werden, erhielten das Ganze schriftlich und nach max. 10 Minuten war alles vorbei. Ich hatte eigentlich erwartet, dass uns eine Art Handbuch überreicht wird, in dem steht, an welche Regeln wir uns nun bei der Übersetzung von Dokumenten zu halten hätten, aber nichts da; das Wissen musste man sich selbst zusammensuchen. Zum Glück gibt es den BDÜ mit seinen Richtlinien und Hinweisen für die Anfertigung von Urkundenübersetzungen und den ein oder anderen hilfsbereiten Kollegen. Also fehlte nur noch mein Übersetzerstempel! Den ich mir übers Internet bestellte und schon am Tag des Erhalts erstmals einsetzen konnte.

Summa summarum hat mich der ganze Titel „Vom Landgericht Hannover für das Gebiet des Landes Niedersachsen ermächtigte Übersetzerin der englischen und russischen Sprache“ nun gekostet:

530 Euro für die Rechtsspracheprüfung, 250 Euro Gerichtskosten, 33 Euro Gebühren und Porto, plus Stempel, Benzingeld, Parkgebühren u. Ä., macht insgesamt rund 1.000 Euro. Teurer Spaß! Aber was tut man nicht alles. Fühlt sich sehr gut an, die Anrufer bei ihrer Suche nach einem „zertifizierten“ Übersetzer nicht mehr abwimmeln zu müssen!

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Kategorie: Tipps für Übersetzer

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