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17. September 2021 by Miriam Neidhardt Kommentar verfassen

Beglaubigte Übersetzungen von einer Fremdsprache in die andere

Immer wieder erreichen mich Anfragen nach einer beglaubigten Übersetzung aus dem Russischen ins Englische oder umgekehrt. Und immer wieder muss ich diese Anfragen ablehnen, weil ich schlicht keine beglaubigten Übersetzungen aus einer Fremdsprache in die andere erstellen darf.

Warum darf ich keine beglaubigte Übersetzungen zwischen Russisch und Englisch erstellen?

Nun ja, ich wurde in Deutschland ermächtigt und in Deutschland ist die Behördensprache Deutsch. Somit darf ich beglaubigte Übersetzungen auch nur ins Deutsche oder aus dem Deutschen erstellen. So steht es auf meiner Bestallungsurkunde („… Sprachübertragungen aus der deutschen in die englische und russische Sprache und umgekehrt“) und so wurde es mir auch auf Nachfrage vom Landgericht Hannover bestätigt.

Meine Bestallungsurkunde (zum Vergrößern auf das Bild klicken):

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Antwort vom Landgericht Hannover auf meine Frage, ob ich beglaubigte Übersetzungen aus dem Russischen ins Englische und umgekehrt erstellen darf (zum Vergrößern auf das Bild klicken):

 

 

 

 

Hinzu kommt, dass die Beglaubigung meiner Übersetzungen nur von deutschen Gerichten und Behörden anerkannt werden muss. Übersetzungen in eine andere Sprache als Deutsch werden logischerweise in der Regel für ein anderes Land benötigt, und ob die betreffende Stelle dort meine Beglaubigung akzeptiert, liegt in ihrem eigenen Ermessen.

Was tun, wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung aus einer Fremdsprache in die andere benötigen?

Die beste Lösung wäre es, eine*n Übersetzer*in zu beauftragen, die*der in dem Land ermächtigt wurde, in dem Sie das Dokument benötigen. Wobei mir klar ist, dass das oftmals nicht so einfach ist; in manchen Ländern gibt es das Konzept der ermächtigten Übersetzer*innen gar nicht oder Sie wissen schlicht nicht, wie man eine*n findet.

Die zweitbeste Lösung wären zwei Übersetzungen: Erst wird das Dokument aus der Fremdsprache ins Deutsche übersetzt und anschließend aus dem Deutschen in die andere Fremdsprache. Diese Methode birgt zwei Risiken:

  1. Die entsprechende Stelle erkennt diese Übersetzung einer Übersetzung möglicherweise nicht an, eben weil es sich um die Übersetzung einer Übersetzung handelt.
  2. Die entsprechende Stelle erkennt die Übersetzung möglicherweise nicht an, weil die*der Übersetzer*in nicht im Empfängerland ermächtigt wurde.

Außerdem kosten diese zwei Übersetzungen natürlich doppelt so viel wie eine Übersetzung.

Ob eine solche Übersetzung einer Übersetzung im Ausland anerkannt wird, müssten Sie bei der entsprechenden Stelle nachfragen. Manchmal geht das problemlos; manchmal ist eine Apostille oder eine Legalisation erforderlich.

Was ist eine Apostille/Legalisation?

Als ich vom Präsidenten des Landgerichts Hannover als Übersetzerin für die englische und russische Sprache ermächtigt wurde, habe ich eine Unterschriftenprobe abgegeben. Diese wurde dort gespeichert. Wenn nun eine deutsche Behörde nachprüfen möchte, ob ich auch wirklich ermächtigt bin und die Unterschrift unter der beglaubigten Übersetzung tatsächlich von mir stammt, kann sie diese Information beim Landgericht Hannover anfragen. Behörden im Ausland verlangen für diesen Nachweis möglicherweise eine Apostille bzw. eine Legalisation (was von beidem benötigt wird, hängt vom Empfängerland ab). Dabei wird meine beglaubigte Übersetzung an das Landgericht Hannover geschickt, dort wird die Unterschrift mit meiner archivierten Probe verglichen, mein Status überprüft und beides bestätigt. So sieht das dann aus:

 

 

 

 

 

 

 

 

Sowohl für eine Apostille als auch für eine Legalisation stellt das Landgericht 25 Euro pro Dokument in Rechnung. Diese Apostille/Legalisation können Sie selbst einholen; wenn ich das für Sie tun soll, berechne ich zusätzlich eine Stunde meiner Zeit in Höhe von 50 Euro netto/59,50 Euro brutto. Aber wie gesagt: Fragen Sie erst bei der Stelle, die die beglaubigte Übersetzung haben möchte, nach, ob dieser Schritt überhaupt notwendig ist!

Zum Weiterlesen: Apostillen und Legalisation in Niedersachsen

Und es tut mir wirklich leid, dass es so kompliziert ist, an eine beglaubigte Übersetzung aus einer Fremdsprache in die andere zu kommen. Es liegt leider nicht in meiner Hand.

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Kategorie: Urkundenübersetzungen

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