Als vom Landgericht Hannover ermächtigte Übersetzerin für die englische Sprache habe ich die Lizenz zum Stempeln, d. h., ich darf (meine) Übersetzungen beglaubigen, damit sie von Ämtern anerkannt werden. Notwendig ist dies beispielsweise bei Heirat oder Studium im Ausland, Auswanderung oder Einwanderung.
Dokumente, die häufig eine beglaubigte Übersetzung benötigen:
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde
- Sterbeurkunde
- polizeiliches Führungszeugnis
- Schulzeugnis
- Abiturzeugnis
- Arbeitszeugnis
- Ledigkeitsbescheinigung
- Führerschein
- Approbation
- Diplom
- Bachelor-/Master-Urkunde
- Einbürgerungszusicherung
- Vertrag
Sie möchten Ihr Dokument übersetzen lassen?
Ablauf einer Urkundenübersetzung:
- Sie senden mir das Dokument, das aus dem Englischen ins Deutsche oder aus dem Deutschen ins Englische übersetzt werden soll, per E-Mail zu (hier finden Sie die Kontaktdaten). Ohne das Dokument gesehen zu haben, kann ich Ihnen kein Angebot machen! Am liebsten ist mir ein Scan, den Sie als PDF abspeichern. Sollte das nicht möglich sein, tut es auch ein Foto, möglichst gerade von oben aufgenommen. Der Text muss gut lesbar sein!
- Ich nenne Ihnen Kosten und Bearbeitungsdauer.
- Selbstredend werden alle Dokumente, die Sie mir senden, vertraulich behandelt und mitsamt unserem E-Mail-Verkehr von meinem Computer gelöscht, sollten Sie mein Angebot ablehnen (oder nach 7 Tagen nicht darauf reagiert haben).
- Sie bezahlen den angegebenen Betrag entweder per Überweisung oder PayPal.
- Ich übersetze das Dokument und bescheinige Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung durch Stempel, Unterschrift und die entsprechende Formel (die sog. „Beglaubigung“). Die Übersetzung wird untrennbar mit dem Ausgangsdokument verbunden und darauf vermerkt, ob mir das Dokument im Original, als beglaubigte Kopie oder als Kopie/Scan vorlag (in manchen Fällen wird die Vorlage des Originals verlangt; ob dem so ist, erfragen Sie bitte bei der entsprechenden Behörde. In der Regel ist ein Scan ausreichend).
- Die fertige Übersetzung erhalten Sie per Post (der Versand als Großbrief ist innerhalb Deutschlands kostenlos!) und auf Wunsch zusätzlich in unbeglaubigter Form per E-Mail.
Wie viel kostet eine Urkundenübersetzung?
Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden aus dem Englischen ins Deutsche oder aus dem Deutschen ins Englische berechne ich nach dem JVEG und somit mit 2,56 Euro* pro Zeile (55 Zeichen inkl. Leerzeichen, gezählt im Zieltext). Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot, wenn Sie mir das Dokument eingescannt per E-Mail zusenden. Sofern es nicht mehr als 30 Zeilen (à 55 Zeichen) Text hat, berechne ich pauschal einen Mindestsatz von 80 Euro. Zusätzliche Exemplare der Übersetzung kosten 2,00 Euro pro Seite plus 10,00 Euro für die Beglaubigung.
* Da sich Urkundenübersetzungen hauptsächlich an Privatkunden richten, enthalten die unter „Urkundenübersetzungen” aufgeführten Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer von gegenwärtig 19 %.
Häufige Fragen zu Urkundenübersetzungen
All diese Bezeichnungen bedeuten dasselbe, sie sind lediglich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Rede ist von einem Übersetzer, der vom zuständigen Landgericht autorisiert wurde, die Richtigkeit und Vollständigkeit von schriftlichen Sprachübertragungen zu bescheinigen und somit Urkunden „mit Beglaubigung” oder „mit Stempel” zu übersetzen, wie sie z. B. von Ämtern, Behörden und Universitäten gefordert werden.
Ein „zertifizierter” Übersetzer ist übrigens in der Regel nach DIN EN 15038 zertifiziert – dies ist durchaus ein Qualitätsmerkmal, hat aber nichts mit beglaubigten Übersetzungen zu tun.
Vereidigte bzw. beeidigte Dolmetscher sind für die mündliche Übertragung zuständig, zum Beispiel bei Terminen vor Gericht, bei Polizei, Standesamt usw. Diesen Service biete ich NICHT.
All das sind Qualifikationen, auf die Sie achten sollten, da die Berufsbezeichnung des Übersetzers nicht geschützt ist; beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen, Urkunden usw. jedoch dürfen nur die unter Punkt 1 beschriebenen ermächtigten (so ist die Bezeichnung in Niedersachsen) Übersetzer vornehmen – ein anderer Titel hilft hier nicht weiter.
Bitte nicht. Ich betreibe kein Übersetzungsbüro, sondern arbeite freiberuflich von zu Hause aus Bitte senden Sie mir Ihre Dokumente per E-Mail.
Ermächtigte Übersetzer und Dolmetscher für alle Sprachen finden Sie in der Datenbank der Landesjustizverwaltungen unter www.justiz-dolmetscher.de.
Nein. Ich darf nur (meine) Übersetzungen aus dem Englischen ins Deutsche oder aus dem Deutschen ins Englische beglaubigen – sonst nichts. Für die Beglaubigung von Kopien wenden Sie sich bitte an Ihr Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt.
Im Prinzip darf ich auch Fremdübersetzungen beglaubigen. Da ich diese jedoch sehr sorgfältig mit dem Original vergleichen und gegebenenfalls ändern oder ergänzen muss, berechne ich hierfür dasselbe wie für eine Neuübersetzung durch mich.