Übersetzer Englisch Deutsch in Oldenburg bei Bremen

miriam neidhardt
diplom-übersetzerin
englisch . deutsch
anfrage@miriam-neidhardt.de

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Übersetzung von Dokumenten Englisch, Deutsch

Als vom Land­ge­richt Han­no­ver ermäch­tigte Über­set­ze­rin für die eng­li­sche Spra­che habe ich die Lizenz zum Stem­peln, d. h., ich darf (meine) Über­set­zun­gen beglau­bi­gen, damit sie von Ämtern aner­kannt wer­den. Not­wen­dig ist dies bei­spiels­weise bei Heirat oder Stu­dium im Aus­land, Aus­wan­de­rung oder Einwanderung.

Dokumente, die häufig eine beglaubigte Übersetzung benötigen:

  • HeiratsurkundeÜbersetzerstempel Miriam Neidhardt
  • Geburtsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Schulzeugnis
  • Abiturzeugnis
  • Arbeitszeugnis
  • Ledigkeitsbescheinigung
  • Führerschein
  • Approbation
  • Diplom
  • Bachelor-/Master-Urkunde
  • Einbürgerungszusicherung
  • Vertrag

Sie möchten Ihr Dokument übersetzen lassen?

Ablauf einer Urkundenübersetzung:

  • Sie sen­den mir das Dokument, das aus dem Englischen ins Deutsche oder aus dem Deutschen ins Englische übersetzt werden soll, per E-Mail zu (hier fin­den Sie die Kon­takt­da­ten). Ohne das Doku­ment gese­hen zu haben, kann ich Ihnen kein Ange­bot machen! Am liebsten ist mir ein Scan, den Sie als PDF abspeichern. Sollte das nicht möglich sein, tut es auch ein Foto, möglichst gerade von oben aufgenommen. Der Text muss gut lesbar sein!
  • Ich nenne Ihnen Kosten und Bearbeitungsdauer.
  • Selbstredend werden alle Dokumente, die Sie mir senden, vertraulich behandelt und mitsamt unserem E-Mail-Verkehr von meinem Computer gelöscht, sollten Sie mein Angebot ablehnen (oder nach 7 Tagen nicht darauf reagiert haben).
  • Sie bezah­len den ange­ge­be­nen Betrag ent­we­der per Über­wei­sung oder Pay­Pal.
  • Ich über­setze das Dokument und beschei­nige Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit der Über­set­zung durch Stem­pel, Unter­schrift und die ent­spre­chen­de For­mel (die sog. „Beglau­bi­gung“). Die Über­set­zung wird untrenn­bar mit dem Aus­gangs­do­ku­ment verbunden und dar­auf ver­merkt, ob mir das Doku­ment im Ori­gi­nal, als beglau­bigte Kopie oder als Kopie/Scan vor­lag (in man­chen Fäl­len wird die Vor­lage des Ori­gi­nals ver­langt; ob dem so ist, erfra­gen Sie bitte bei der ent­spre­chen­den Behörde. In der Regel ist ein Scan ausreichend).
  • Die fer­ti­ge Übersetzung erhal­ten Sie per Post (der Ver­sand als Groß­brief ist inner­halb Deutsch­lands kos­ten­los!) und auf Wunsch zusätzlich in unbeglaubigter Form per E-Mail.

 

Wie viel kostet eine Urkundenübersetzung?

Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden aus dem Englischen ins Deutsche oder aus dem Deutschen ins Englische berechne ich nach dem JVEG und somit mit 2,56 Euro* pro Zeile (55 Zei­chen inkl. Leer­zei­chen, gezählt im Ziel­text). Gerne erstelle ich Ihnen ein indi­vi­du­el­les Ange­bot, wenn Sie mir das Doku­ment ein­ge­scannt per E-Mail zusen­den. Sofern es nicht mehr als 30 Zei­len (à 55 Zei­chen) Text hat, berechne ich pau­schal einen Min­dest­satz von 80 Euro. Zusätz­li­che Exem­plare der Über­set­zung kos­ten 2,00 Euro pro Seite plus 10,00 Euro für die Beglaubigung.  

* Da sich Urkun­den­über­set­zun­gen haupt­säch­lich an Pri­vat­kun­den rich­ten, ent­hal­ten die unter „Urkundenübersetzungen” auf­ge­führ­ten Preise die gesetz­li­che Mehr­wert­steuer von gegen­wär­tig 19 %.

 

Häufige Fragen zu Urkundenübersetzungen

Beeidigt, ver­ei­digt, ermäch­tigt, öffent­lich bestellt – wel­chen Über­set­zer brau­che ich?

All diese Bezeich­nun­gen bedeu­ten das­selbe, sie sind ledig­lich von Bun­des­land zu Bun­des­land unter­schied­lich. Die Rede ist von einem Über­set­zer, der vom zustän­di­gen Land­ge­richt auto­ri­siert wurde, die Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit von schrift­li­chen Sprach­über­tra­gun­gen zu beschei­ni­gen und somit Urkun­den „mit Beglau­bi­gung” oder „mit Stem­pel” zu über­set­zen, wie sie z. B. von Ämtern, Behör­den und Uni­ver­si­tä­ten gefor­dert werden.
Ein „zer­ti­fi­zier­ter” Über­set­zer ist übri­gens in der Regel nach DIN EN 15038 zer­ti­fi­ziert – dies ist durch­aus ein Qua­li­täts­merk­mal, hat aber nichts mit beglau­big­ten Über­set­zun­gen zu tun.

… oder doch ein Dolmetscher?

Ver­ei­digte bzw. beeidigte Dol­met­scher sind für die münd­li­che Über­tra­gung zustän­dig, zum Bei­spiel bei Ter­mi­nen vor Gericht, bei Poli­zei, Stan­des­amt usw. Die­sen Ser­vice biete ich NICHT.

Was ist mit staat­lich geprüft, IHK-geprüft, Diplom …

All das sind Qua­li­fi­ka­tio­nen, auf die Sie ach­ten soll­ten, da die Berufs­be­zeich­nung des Über­set­zers nicht geschützt ist; beglau­bigte Über­set­zun­gen von Zeug­nis­sen, Urkun­den usw. jedoch dür­fen nur die unter Punkt 1 beschrie­be­nen ermäch­tig­ten (so ist die Bezeich­nung in Nie­der­sach­sen) Über­set­zer vor­neh­men – ein ande­rer Titel hilft hier nicht weiter.

Kann ich dann ein­fach in Ihrem Büro vor­bei kom­men und die Unter­la­gen bringen?

Bitte nicht. Ich betreibe kein Über­set­zungs­büro, son­dern arbeite frei­be­ruf­lich von zu Hause aus Bitte senden Sie mir Ihre Dokumente per E-Mail.

Ich brau­che eine Über­set­zung in eine andere/aus einer ande­ren Spra­che als Eng­lisch;wo finde ich jemanden?

Ermäch­tigte Über­set­zer und Dol­met­scher für alle Spra­chen fin­den Sie in der Daten­bank der Lan­des­jus­tiz­ver­wal­tun­gen unter www.justiz-dolmetscher.de.

Ich hätte hier eine Kopie eines deutschen/englischen Doku­ments und bräuchte diese beglau­bigt; kön­nen Sie das machen?

Nein. Ich darf nur (meine) Über­set­zun­gen aus dem Englischen ins Deutsche oder aus dem Deutschen ins Englische beglau­bi­gen – sonst nichts. Für die Beglau­bi­gung von Kopien wen­den Sie sich bitte an Ihr Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt.

Ich hab das schon mal sel­ber über­setzt; kön­nen Sie da eben Ihren Stem­pel druntersetzen?

Im Prin­zip darf ich auch Fremd­über­set­zun­gen beglau­bi­gen. Da ich diese jedoch sehr sorg­fäl­tig mit dem Ori­gi­nal ver­glei­chen und gege­be­nen­falls ändern oder ergän­zen muss, berechne ich hier­für das­selbe wie für eine Neu­über­set­zung durch mich.

Miriam Neidhardt

Diplom-Übersetzerin
Vom Landgericht Hannover ermächtigte Übersetzerin für die englische Sprache

26129 Oldenburg

E-Mail: anfrage@miriam-neidhardt.de

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