Als vom Landgericht Hannover ermächtigte Übersetzerin für die englische Sprache habe ich die Lizenz zum Stempeln, d. h., ich darf (meine) Übersetzungen beglaubigen, damit sie von Ämtern anerkannt werden. Notwendig ist dies beispielsweise bei Heirat oder Studium im Ausland, Auswanderung oder Einwanderung.
Dokumente, die häufig eine beglaubigte Übersetzung benötigen:
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde
- Sterbeurkunde
- polizeiliches Führungszeugnis
- Schulzeugnis
- Abiturzeugnis
- Arbeitszeugnis
- Ledigkeitsbescheinigung
- Führerschein
- Approbation
- Diplom
- Bachelor-/Master-Urkunde
- Einbürgerungszusicherung
- Vertrag
Sie möchten Ihr Dokument übersetzen lassen?
Ablauf einer Urkundenübersetzung:
- Sie senden mir das Dokument, das aus dem Englischen ins Deutsche oder aus dem Deutschen ins Englische übersetzt werden soll, per E-Mail zu (hier finden Sie die Kontaktdaten). Ohne das Dokument gesehen zu haben, kann ich Ihnen kein Angebot machen! Am liebsten ist mir ein Scan, den Sie als PDF abspeichern. Sollte das nicht möglich sein, tut es auch ein Foto, möglichst gerade von oben aufgenommen. Der Text muss gut lesbar sein!
- Ich nenne Ihnen Kosten und Bearbeitungsdauer.
- Selbstredend werden alle Dokumente, die Sie mir senden, vertraulich behandelt und mitsamt unserem E-Mail-Verkehr von meinem Computer gelöscht, sollten Sie mein Angebot ablehnen (oder nach 7 Tagen nicht darauf reagiert haben).
- Sie bezahlen den angegebenen Betrag entweder per Überweisung oder PayPal.
- Ich übersetze das Dokument und bescheinige Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung durch Stempel, Unterschrift und die entsprechende Formel (die sog. „Beglaubigung“). Die Übersetzung wird untrennbar mit dem Ausgangsdokument verbunden und darauf vermerkt, ob mir das Dokument im Original, als beglaubigte Kopie oder als Kopie/Scan vorlag (in manchen Fällen wird die Vorlage des Originals verlangt; ob dem so ist, erfragen Sie bitte bei der entsprechenden Behörde. In der Regel ist ein Scan ausreichend).
- Die fertige Übersetzung erhalten Sie per Post (der Versand als Großbrief ist innerhalb Deutschlands kostenlos!) und auf Wunsch zusätzlich in unbeglaubigter Form per E-Mail.
Wie viel kostet eine Urkundenübersetzung?
Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden aus dem Englischen ins Deutsche oder aus dem Deutschen ins Englische berechne ich nach dem JVEG und somit mit 2,32 Euro* pro Zeile (55 Zeichen inkl. Leerzeichen, gezählt im Zieltext). Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot, wenn Sie mir das Dokument eingescannt per E-Mail zusenden. Sofern es nicht mehr als 30 Zeilen (à 55 Zeichen) Text hat, berechne ich pauschal einen Mindestsatz von 70 Euro. Zusätzliche Exemplare der Übersetzung kosten 2,00 Euro pro Seite plus 10,00 Euro für die Beglaubigung.
* Da sich Urkundenübersetzungen hauptsächlich an Privatkunden richten, enthalten die unter „Urkundenübersetzungen” aufgeführten Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer von gegenwärtig 19 %.
Häufige Fragen zu Urkundenübersetzungen
Nein. Ich bin Übersetzerin, keine Dolmetscherin; Übersetzer arbeiten schriftlich und Dolmetscher mündlich. Es gibt auch dolmetschende Übersetzer und übersetzende Dolmetscher (der Oberbegriff ist „Sprachmittler”), ich beschränke mich jedoch auf die schriftliche Übertragung von Texten und stehe für mündliche Termine nicht zur Verfügung.
Eigentlich nicht. Ein guter Übersetzer arbeitet nur in Fachgebieten, von denen er auch etwas versteht. Sie kennen das sicherlich selber: Ein Mechatroniker erklärt Ihnen im reinsten Deutsch, wie ein Motor funktioniert, und dennoch verstehen Sie kein Wort. Genauso geht es mir, und deshalb lasse ich in der Regel die Finger von technischen Texten – es sei denn, natürlich, es handelt sich um ein Gerät, mit dem ich mich zufällig auskenne. Für alle anderen Fälle verfüge ich über ein gesundes Netzwerk und empfehle ich Ihnen gerne eine geeignete Kollegin bzw. einen geeigneten Kollegen.
Nein. Einzige Ausnahme bilden Urkunden; diese übersetze ich sowohl aus dem Englischen ins Deutsche als auch umgekehrt. Da ich über ein gesundes Netzwerk verfüge, empfehle ich Ihnen für alle anderen Übersetzungen ins Englische gerne eine geeignete Kollegin bzw. einen geeigneten Kollegen.