Häufige Fragen zu Übersetzungen
Ich habe nächste Woche einen geschäftlichen Termin mit Amerikanern; können Sie da übersetzen kommen?
Nein. Ich bin Übersetzerin, keine Dolmetscherin; Übersetzer arbeiten schriftlich und Dolmetscher mündlich. Es gibt auch dolmetschende Übersetzer und übersetzende Dolmetscher (der Oberbegriff ist „Sprachmittler“), ich beschränke mich jedoch auf die schriftliche Übertragung von Texten und stehe für mündliche Termine nicht zur Verfügung.
Übersetzen Sie auch Bedienungsanleitungen?
Eigentlich nicht. Ein guter Übersetzer arbeitet nur in Fachgebieten, von denen er auch etwas versteht. Sie kennen das sicherlich selber: Ein Mechatroniker erklärt Ihnen im reinsten Deutsch, wie ein Motor funktioniert, und dennoch verstehen Sie kein Wort. Genauso geht es mir und deshalb lasse ich in der Regel die Finger von technischen Texten – es sei denn, natürlich, es handelt sich um ein Gerät, mit dem ich mich zufällig auskenne. Für alle anderen Fälle verfüge ich über ein gesundes Netzwerk und empfehle ich Ihnen gerne eine geeignete Kollegin bzw. einen geeigneten Kollegen.
Übersetzen Sie auch ins Russische?
Nein. Einzige Ausnahme bilden Urkunden; diese übersetze ich sowohl aus dem Russischen ins Deutsche als auch umgekehrt. Ansonsten ist Russisch eine sehr schwierige Sprache und überhaupt gilt bei Übersetzungen in der Regel das Muttersprachenprinzip: Man sollte grundsätzlich nur aus der Fremdsprache in die Muttersprache übersetzen, nicht jedoch umgekehrt, weil man sich in den allermeisten Fällen nur in seiner Muttersprache stilsicher ausdrücken kann. Da ich über ein gesundes Netzwerk verfüge, empfehle ich Ihnen für Übersetzungen ins Russische jedoch gerne eine geeignete Kollegin bzw. einen geeigneten Kollegen.
Übersetzen Sie auch ins Englische?
Nein. Einzige Ausnahme bilden Urkunden; diese übersetze ich sowohl aus dem Englischen ins Deutsche als auch umgekehrt. Da ich über ein gesundes Netzwerk verfüge, empfehle ich Ihnen für alle anderen Übersetzungen ins Englische gerne eine geeignete Kollegin bzw. einen geeigneten Kollegen.
Häufige Fragen zu Urkundenübersetzungen
Beeidigt, vereidigt, ermächtigt, öffentlich bestellt – welchen Übersetzer brauche ich?
All diese Bezeichnungen bedeuten dasselbe, sie sind lediglich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Rede ist von einem Übersetzer, der vom zuständigen Landgericht autorisiert wurde, die Richtigkeit und Vollständigkeit von schriftlichen Sprachübertragungen zu bescheinigen und somit Urkunden „mit Beglaubigung” oder „mit Stempel“ zu übersetzen, wie sie z. B. von Ämtern, Behörden und Universitäten gefordert werden.
Ein „zertifizierter“ Übersetzer ist übrigens in der Regel nach DIN EN 15038 zertifiziert – dies ist durchaus ein Qualitätsmerkmal, hat aber nichts mit beglaubigten Übersetzungen zu tun.
… oder doch ein Dolmetscher?
Vereidigte bzw. beeidigte Dolmetscher sind für die mündliche Übertragung zuständig, zum Beispiel bei Terminen vor Gericht, bei Polizei, Standesamt usw. Diesen Service biete ich NICHT.
Was ist mit staatlich geprüft, IHK-geprüft, Diplom …
All das sind Qualifikationen, auf die Sie achten sollten, da die Berufsbezeichnung des Übersetzers nicht geschützt ist; beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen, Urkunden usw. jedoch dürfen nur die unter Punkt 1 beschriebenen ermächtigten (so ist die Bezeichnung in Niedersachsen) Übersetzer vornehmen – ein anderer Titel hilft hier nicht weiter.
Oder brauche ich nicht besser einen Notar?
Nein. Ein Notar darf vieles, aber keine Übersetzungen beglaubigen. Das dürfen nur die unter Punkt 1 beschriebenen ermächtigten Übersetzer.
Die Behörden in den USA verlangen Folgendes: All documents not in English, or the official language of the country where the visa application will be processed, must be accompanied by a certified translation. Your translation must include a statement signed by the translator that states the following: Translation is accurate Translator is competent to translate. Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Natürlich. Die Beglaubigungsformel, die ich unter meine Übersetzung setze, lautet auf Englisch:
As a duly authorised translator for the English language by the Regional Court Hanover, Germany, I hereby certify that the foregoing is, to the best of my knowledge and belief, a true and correct translation of the German document submitted to me as a copy/certified copy/original.
Auf Deutsch: Die Richtigkeit und Vollständigkeit vorstehender Übersetzung des mir als unbeglaubigte Kopie/beglaubigte Kopie/Original vorgelegten Dokuments wird hiermit bescheinigt. Dass ich vom Landgericht Hannover für die englische und russische Sprache ermächtigt wurde, steht in meinem Stempel, den ich daneben setze.
Damit und mit meiner Unterschrift ist diese Anforderung erfüllt.
Kann ich dann einfach in Ihrem Büro vorbeikommen und die Unterlagen bringen?
Bitte nicht. Ich betreibe kein Übersetzungsbüro, sondern arbeite freiberuflich von zu Hause aus und bitte daher unbedingt um vorherige Terminabsprache.
Ich brauche eine Übersetzung in eine andere/aus einer anderen Sprache als Englisch oder Russisch; wo finde ich jemanden?
Ermächtigte Übersetzer und Dolmetscher für alle Sprachen finden Sie in der Datenbank der Landesjustizverwaltungen unter www.justiz-dolmetscher.de. Für qualifizierte Übersetzer und Dolmetscher, ob ermächtigt/vereidigt oder nicht, werfen Sie bitte einen Blick in die Datenbank des BDÜ (des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer).
Ich hätte hier eine Kopie eines deutschen/englischen/russischen Dokuments und bräuchte diese beglaubigt; können Sie das machen?
Nein. Ich darf nur (meine) Übersetzungen aus dem Englischen oder Russischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Englische oder Russische beglaubigen – sonst nichts. Für die Beglaubigung von Kopien wenden Sie sich bitte an Ihr Bürgeramt.
Ich hab das schon mal selber übersetzt; können Sie da eben Ihren Stempel druntersetzen?
Im Prinzip darf ich auch Fremdübersetzungen beglaubigen. Da ich diese jedoch sehr sorgfältig mit dem Original vergleichen und gegebenenfalls ändern oder ergänzen muss, berechne ich hierfür dasselbe wie für eine Neuübersetzung durch mich.
Übersetzen Sie auch vom Russischen ins Englische und umgekehrt?
Nein. Da ich in Deutschland ermächtigt wurde, darf ich nur Übersetzungen aus dem Deutschen oder ins Deutsche beglaubigen.
Häufige Fragen zum Korrektorat
Wie fügen Sie die Korrekturen ein?
Kommt drauf an! Wenn Sie mir den Text als Ausdruck zur Verfügung stellen, korrigiere ich ganz altmodisch mit Rotstift – oder vielmehr Kugelschreiber. Bei einer PDF-Datei markiere ich die betreffende Stelle und füge eine Notiz ein, um den Fehler zu erläutern. Am einfachsten ist die Durchführung von Korrekturen für mich natürlich in einer Worddatei: Hier verwende ich einfach die Funktion „Änderungen nachverfolgen“, ggf. mit Kommentaren. Websitetexte kann ich je nach System auch direkt online bearbeiten.
Wann ist ein Fehler ein Fehler?
Sofern nicht anders vereinbart, richte ich mich nach den aktuellen Empfehlungen des Duden. Möchten Sie diesen Empfehlungen nicht folgen (wie es z. B. die FAZ handhabt), geben Sie das bitte bei der Beauftragung an und ich korrigiere nur echte Fehler, über die sich nicht streiten lässt. Übrigens: Ich korrigiere nur deutsches Deutsch – mit den Regeln des österreichischen oder Schweizer Deutsch bin ich nicht vertraut.
Was korrigieren Sie alles?
„Was“ im Sinne von welche Fehler: je nach Wunsch! Bitte geben Sie bei der Beauftragung an, welche der folgenden Punkte ich neben unstrittigen Fehlern korrigieren soll:
- Rechtschreibung und Grammatik nach Duden-Empfehlungen
- Überprüfung von Eigennamen, Quellenangaben, Zahlen, Einheitlichkeit von Begriffen
- Stil (Schachtelsätze, Satzstellung, Stilebene, Zielgruppe)
- bei literarischen Texten: Plausibilität
- bei Druckfahnen: Layout, korrekte Worttrennungen
„Was“ im Sinne von welche Texte:
Websites, Flyer, Broschüren, Fachtexte, Briefe, Anzeigentexte, Sachbücher, Romane, Diplomarbeiten …