Miriam Neidhardt - Diplom-Übersetzerin Englisch Deutsch Russisch

miriam neidhardt
diplom-übersetzerin
englisch . russisch . deutsch
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Häufige Fragen zu Übersetzungen

Ich habe nächste Woche einen geschäft­li­chen Ter­min mit Ame­ri­ka­nern; kön­nen Sie da über­set­zen kommen?

Nein. Ich bin Über­set­ze­rin, keine Dol­met­sche­rin; Über­set­zer arbei­ten schrift­lich und Dol­met­scher münd­lich. Es gibt auch dol­met­schende Über­set­zer und über­set­zende Dol­met­scher (der Ober­be­griff ist „Sprach­mitt­ler“), ich beschränke mich jedoch auf die schrift­li­che Über­tra­gung von Tex­ten und stehe für münd­li­che Ter­mine nicht zur Verfügung.

Übersetzen Sie auch Bedienungsanleitungen?

Eigent­lich nicht. Ein guter Über­set­zer arbei­tet nur in Fach­ge­bie­ten, von denen er auch etwas ver­steht. Sie ken­nen das sicher­lich sel­ber: Ein Mecha­tro­ni­ker erklärt Ihnen im reins­ten Deutsch, wie ein Motor funk­tio­niert, und den­noch ver­ste­hen Sie kein Wort. Genauso geht es mir und des­halb lasse ich in der Regel die Fin­ger von tech­ni­schen Tex­ten  – es sei denn, natür­lich, es han­delt sich um ein Gerät, mit dem ich mich zufäl­lig aus­kenne. Für alle ande­ren Fälle ver­füge ich über ein gesun­des Netz­werk und emp­fehle ich Ihnen gerne eine geeig­nete Kol­le­gin bzw. einen geeig­ne­ten Kollegen.

Über­set­zen Sie auch ins Russische?

Nein. Einzige Ausnahme bilden Urkunden; diese übersetze ich sowohl aus dem Russischen ins Deutsche als auch umgekehrt. Ansonsten ist Rus­sisch eine sehr schwie­rige Spra­che und über­haupt gilt bei Über­set­zun­gen in der Regel das Mut­ter­spra­chen­prin­zip: Man sollte grund­sätz­lich nur aus der Fremd­spra­che in die Mut­ter­spra­che über­set­zen, nicht jedoch umge­kehrt, weil man sich in den aller­meis­ten Fäl­len nur in sei­ner Mut­ter­spra­che stil­si­cher aus­drü­cken kann. Da ich über ein gesun­des Netz­werk ver­füge, emp­fehle ich Ihnen für Über­set­zun­gen ins Rus­si­sche jedoch gerne eine geeig­nete Kol­le­gin bzw. einen geeig­ne­ten Kollegen.

Über­set­zen Sie auch ins Englische?

Nein. Ein­zige Aus­nahme bil­den Urkun­den; diese über­setze ich sowohl aus dem Englischen ins Deutsche als auch umgekehrt. Da ich über ein gesun­des Netz­werk ver­füge, emp­fehle ich Ihnen für alle ande­ren Über­set­zun­gen ins Eng­li­sche gerne eine geeig­nete Kol­le­gin bzw. einen geeig­ne­ten Kollegen.

 

Häufige Fragen zu Urkundenübersetzungen

Beeidigt, ver­ei­digt, ermäch­tigt, öffent­lich bestellt – wel­chen Über­set­zer brau­che ich?

All diese Bezeich­nun­gen bedeu­ten das­selbe, sie sind ledig­lich von Bun­des­land zu Bun­des­land unter­schied­lich. Die Rede ist von einem Über­set­zer, der vom zustän­di­gen Land­ge­richt auto­ri­siert wurde, die Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit von schrift­li­chen Sprach­über­tra­gun­gen zu beschei­ni­gen und somit Urkun­den „mit Beglau­bi­gung” oder „mit Stem­pel“ zu über­set­zen, wie sie z. B. von Ämtern, Behör­den und Uni­ver­si­tä­ten gefor­dert werden.

Ein „zer­ti­fi­zier­ter“ Über­set­zer ist übri­gens in der Regel nach DIN EN 15038 zer­ti­fi­ziert – dies ist durch­aus ein Qua­li­täts­merk­mal, hat aber nichts mit beglau­big­ten Über­set­zun­gen zu tun.

… oder doch ein Dolmetscher?

Ver­ei­digte bzw. beeidigte Dol­met­scher sind für die münd­li­che Über­tra­gung zustän­dig, zum Bei­spiel bei Ter­mi­nen vor Gericht, bei Poli­zei, Stan­des­amt usw. Die­sen Ser­vice biete ich NICHT.

Was ist mit staat­lich geprüft, IHK-geprüft, Diplom …

All das sind Qua­li­fi­ka­tio­nen, auf die Sie ach­ten soll­ten, da die Berufs­be­zeich­nung des Über­set­zers nicht geschützt ist; beglau­bigte Über­set­zun­gen von Zeug­nis­sen, Urkun­den usw. jedoch dür­fen nur die unter Punkt 1 beschrie­be­nen ermäch­tig­ten (so ist die Bezeich­nung in Nie­der­sach­sen) Über­set­zer vor­neh­men – ein ande­rer Titel hilft hier nicht weiter.

Oder brauche ich nicht besser einen Notar?

Nein. Ein Notar darf vieles, aber keine Übersetzungen beglaubigen. Das dürfen nur die unter Punkt 1 beschriebenen ermächtigten Übersetzer.

Die Behörden in den USA verlangen Folgendes: All documents not in English, or the official language of the country where the visa application will be processed, must be accompanied by a certified translation. Your translation must include a statement signed by the translator that states the following: Translation is accurate  Translator is competent to translate. Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Natürlich. Die Beglaubigungsformel, die ich unter meine Übersetzung setze, lautet auf Englisch:

As a duly authorised translator for the English language by the Regional Court Hanover, Germany, I hereby certify that the foregoing is, to the best of my knowledge and belief, a true and correct translation of the German document submitted to me as a copy/certified copy/original.

Auf Deutsch: Die Richtigkeit und Vollständigkeit vorstehender Übersetzung des mir als unbeglaubigte Kopie/beglaubigte Kopie/Original vorgelegten Dokuments wird hiermit bescheinigt. Dass ich vom Landgericht Hannover für die englische und russische Sprache ermächtigt wurde, steht in meinem Stempel, den ich daneben setze.

Damit und mit meiner Unterschrift ist diese Anforderung erfüllt.

Kann ich dann ein­fach in Ihrem Büro vor­beikom­men und die Unter­la­gen bringen?

Bitte nicht. Ich betreibe kein Über­set­zungs­büro, son­dern arbeite frei­be­ruf­lich von zu Hause aus und bitte daher unbe­dingt um vor­he­rige Terminabsprache.

Ich brau­che eine Über­set­zung in eine andere/aus einer ande­ren Spra­che als Eng­lisch oder Rus­sisch; wo finde ich jemanden?

Ermäch­tigte Über­set­zer und Dol­met­scher für alle Spra­chen fin­den Sie in der Daten­bank der Lan­des­jus­tiz­ver­wal­tun­gen unter www.justiz-dolmetscher.de. Für qua­li­fi­zierte Über­set­zer und Dol­met­scher, ob ermächtigt/vereidigt oder nicht, wer­fen Sie bitte einen Blick in die Daten­bank des BDÜ (des Bun­des­ver­bands der Dol­met­scher und Übersetzer).

Ich hätte hier eine Kopie eines deutschen/englischen/russischen Doku­ments und bräuchte diese beglau­bigt; kön­nen Sie das machen?

Nein. Ich darf nur (meine) Über­set­zun­gen aus dem Englischen oder Russischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Englische oder Russische beglau­bi­gen – sonst nichts. Für die Beglau­bi­gung von Kopien wen­den Sie sich bitte an Ihr Bürgeramt.

Ich hab das schon mal sel­ber über­setzt; kön­nen Sie da eben Ihren Stem­pel druntersetzen?

Im Prin­zip darf ich auch Fremd­über­set­zun­gen beglau­bi­gen. Da ich diese jedoch sehr sorg­fäl­tig mit dem Ori­gi­nal ver­glei­chen und gege­be­nen­falls ändern oder ergän­zen muss, berechne ich hier­für das­selbe wie für eine Neu­über­set­zung durch mich.

Übersetzen Sie auch vom Russischen ins Englische und umgekehrt?

Nein. Da ich in Deutschland ermächtigt wurde, darf ich nur Übersetzungen aus dem Deutschen oder ins Deutsche beglaubigen.

 

Häufige Fragen zum Korrektorat

Wie fügen Sie die Kor­rek­tu­ren ein?

Kommt drauf an! Wenn Sie mir den Text als Aus­druck zur Ver­fü­gung stel­len, kor­ri­giere ich ganz alt­mo­disch mit Rot­stift – oder viel­mehr Kugel­schrei­ber. Bei einer PDF-Datei mar­kiere ich die betref­fende Stelle und füge eine Notiz ein, um den Feh­ler zu erläu­tern. Am ein­fachs­ten ist die Durch­füh­rung von Kor­rek­tu­ren für mich natür­lich in einer Word­da­tei: Hier ver­wende ich ein­fach die Funktion „Änderungen nachverfolgen“, ggf. mit Kom­men­ta­ren. Web­site­texte kann ich je nach Sys­tem auch direkt online bearbeiten.

Wann ist ein Feh­ler ein Fehler?

Sofern nicht anders ver­ein­bart, richte ich mich nach den aktu­el­len Emp­feh­lun­gen des Duden. Möch­ten Sie die­sen Emp­feh­lun­gen nicht fol­gen (wie es z. B. die FAZ hand­habt), geben Sie das bitte bei der Beauf­tra­gung an und ich kor­ri­giere nur echte Feh­ler, über die sich nicht strei­ten lässt. Übri­gens: Ich kor­ri­giere nur deut­sches Deutsch – mit den Regeln des öster­rei­chi­schen oder Schwei­zer Deutsch bin ich nicht vertraut.

Was kor­ri­gie­ren Sie alles?

„Was“ im Sinne von wel­che Feh­ler: je nach Wunsch! Bitte geben Sie bei der Beauf­tra­gung an, wel­che der fol­gen­den Punkte ich neben unstrit­ti­gen Feh­lern kor­ri­gie­ren soll:

  • Recht­schrei­bung und Gram­ma­tik nach Duden-Empfehlungen
  • Über­prü­fung von Eigen­na­men, Quel­len­an­ga­ben, Zah­len, Ein­heit­lich­keit von Begriffen
  • Stil (Schach­tel­sätze, Satz­stel­lung, Sti­le­bene, Zielgruppe)
  • bei lite­ra­ri­schen Tex­ten: Plausibilität
  • bei Druck­fah­nen: Lay­out, kor­rekte Worttrennungen

„Was“ im Sinne von wel­che Tex­te:
Web­sites, Flyer, Bro­schü­ren, Fach­t­exte, Briefe, Anzei­gen­texte, Sach­bü­cher, Romane, Diplom­ar­bei­ten …

Vertragsübersetzungen Englisch Deutsch
Als vom Landgericht Hannover ermächtigte Übersetzerin fertige ich selbstverständlich auch Vertragsübersetzungen an.

Links

Korrektorat und Lektorat: www.korrektorat-oldenburg.de

Urkundenübersetzungen einfach im Shop bestellen: www.urkundenuebersetzungen-shop.de

Romanübersetzungen aus dem Deutschen ins Englische: www.ihr-buch-auf-englisch.de

Korrekturlesen deutscher Texte für Privatkunden: www.mika-neidhardt.de

 

Miriam Neidhardt

Diplom-Übersetzerin
Vom Landgericht Hannover ermächtigte Übersetzerin für die englische und russische Sprache

26129 Oldenburg

E-Mail: anfrage@miriam-neidhardt.de

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    Als Übersetzer für Englisch, Deutsch und Russisch erstelle ich Übersetzungen aus dem Englischen und Russischen ins Deutsche, nicht nur in Oldenburg, sondern auch Bremen, Edewecht, Delmenhorst, Jever, Nordenham, Aurich, Bad Zwischenahn und umzu.